| Müssen wir ausländische Straftäter so lange behalten? |
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| Dienstag, den 24. November 2009 um 09:19 Uhr |
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Die Ausweisung eines türkischen Serienstraftäters gestaltete sich schwierig und kostete viel Zeit und Geld. Wie die Landesanwaltschaft am 20. November mitteilte, konnte mit einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes der 1987 geborene Mann endlich rechtskräftig in das Heimatland seiner Eltern abgeschoben werden. Bereits als Elfjähriger ist der Türke in München strafrechtlich aufgefallen. 2005 wurde er wegen zweier gefährlicher Körperverletzungen und Sexualstraftaten zu einer milden Jugendstrafe von einem Jahr verurteilt. Bis dieses Urteil rechtskräftig wurde, kamen weitere Straftaten hinzu. Zu insgesamt zwei Jahren und neun Monaten Jugendstrafe verurteilt, kam der Kulturbereicherer 2007 schon wieder frei und verübte umgehend neue Straftaten. Endlich wurde die Ausweisung beantragt. Es sei zu erwarten, daß der Mann weitere erhebliche Straftaten begeht, argumentierten die Verwaltungsrichter. Bis zu dieser Erkenntnis vergingen weitere zwei Jahre. Straffällige Ausländer haben offensichtlich rührselige Rechtsanwälte, von denen die Opfer nur träumen können. Welches Gefahrenpotential war dieser Gewalttäter für seine Mitbürger, bis er endlich abgeschoben wurde? Wieviel Schaden habe seine Straftaten angerichtet und was hat die Unterbringung in den Haftanstalten gekostet? Deswegen ist die Forderung der BIA richtig: „Kriminelle Ausländer raus – und zwar sofort!“ Roland Wuttke |



